Radio- und Fernsehgebühren
Grundsätzlich müssen alle Haushalte in der Schweiz eine geräteunabhängige Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. Mit dieser gesetzlichen Gebühr werden die Programme des öffentlich-rechtlichen Schweizer Radio und Fernsehens (SRG SSR) sowie private Radio- und Fernsehstationen unterstützt. Für den Einzug der Gebühren ist die Firma Serafe zuständig. Die Gebühr wird jährlich erhoben. Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, können sich von der Gebühr befreien lassen.