Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung)
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz müssen zwingend selbständig eine Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) abschliessen. Wer in die Schweiz zieht, hat dafür drei Monate Zeit. Wird man in dieser Zeit krank, werden die Kosten auch rückwirkend getragen. Die Grundversicherung wird von zahlreichen privaten Krankenkassen angeboten. Die Auswahl der Krankenkasse ist frei. Die Krankenkassen müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen aufnehmen.
Die Versicherten zahlen eine monatliche Prämie. Diese Prämien sind je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell unterschiedlich hoch, deshalb lohnt es sich, die Angebote zu vergleichen. Die Krankenkasse kann man jeweils bis Ende November, für das Folgejahr wechseln. Die Grundversicherung übernimmt nicht nur die Kosten, wenn man krank wird, sie zahlt auch bei Schwangerschaft und Geburt. Die Leistungen sind gesetzlich geregelt. Achtung: Kosten für Zahnbehandlungen oder Brillen müssen in der Regel selber bezahlt oder über eine freiwillige Zusatzversicherung abgerechnet werden.