Bildungssystem

Das Schweizer Bildungssystem zeichnet sich dadurch aus, dass es eine stetige persönliche Weiterentwicklung ermöglicht. Einen hohen Stellenwert hat die Berufsausbildung. Sie bildet die Basis für Weiterbildungen oder sogar ein Studium an einer Hochschule.

Aufbau / Zuständigkeiten

In der Schweiz wird zwischen drei aufeinander aufbauenden Bildungsstufen unterschieden:

  • Obligatorische Schule (Volksschule: Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I)
  • Berufliche Grundbildung oder Mittelschule (Sekundarstufe II)
  • Fachhochschulen/Universitäten und höhere Berufsbildung (Tertiärstufe)

In der Schweiz liegt die Ausbildung vorwiegend in öffentlicher Hand. Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind unter Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt. Deshalb können sich die Schulen und Schulsysteme zwischen den Kantonen unterscheiden.

Schulpflicht

Die obligatorische Schule dauert im Kanton Basel-Landschaft 11 Jahre. Sie beginnt, wenn das Kind 4 Jahre alt ist. Wenn Kinder unentschuldigt und ohne Begründung die Schule nicht besuchen, können die Eltern gebüsst werden. Neuzugezogene Jugendliche bis 16 Jahre haben das Recht, in die obligatorische Schule einzutreten. Jugendliche, die später einreisen, können sich beim Berufsinformationszentrum (BIZ) über andere Möglichkeiten informieren. Für Flüchtlinge von 16 -18 Jahren gelten Sonderbestimmungen.

Ausbildung nach obligatorischer Schule

Nach der obligatorischen Schule absolvieren fast alle Jugendlichen eine weitere Ausbildung. Besonders häufig entscheiden sich Jugendliche für eine berufliche Grundbildung (Berufslehre). Diese bietet später den Zugang zur höheren Berufsbildung. Wer während oder nach der Lehre eine Berufsmaturität oder eine Fachmaturität macht, kann später eine Fachhochschule besuchen. Ungefähr 20 Prozent der Jugendlichen absolvieren eine gymnasiale Maturität, welche direkt zu einem Universitätsstudium berechtigt.

Stipendien

Durch Stipendien können auch Personen mit wenig Geld Schulen oder Berufsausbildungen absolvieren. Es handelt sich dabei um Unterstützungszahlungen für Ausbildungen nach der obligatorischen Schule. Auch Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Basel-Landschaft leben, können unter Umständen von Stipendien profitieren. Das hängt allerdings von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus des Schülers, der Studentin oder der Eltern ab. Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Ausbildungsbeiträge der kantonalen Verwaltung.