Meldung der Geburt
Die Geburt jedes Kindes muss beim Zivilstandsamt gemeldet werden. Achtung: Welches Zivilstandsamt zuständig ist, ist abhängig vom Ort der Geburt und nicht von der Wohngemeinde der Eltern. Wenn die Geburt in einem Krankenhaus stattfindet, leitet das Krankenhaus in der Regel die Dokumente an das zuständige Zivilstandsamt weiter. Findet die Geburt nicht in einem Krankenhaus statt (sondern zum Beispiel zu Hause), muss die Geburt innerhalb von 3 Tagen selber gemeldet werden. Das zuständige Zivilstandsamt informiert, welche Dokumente notwendig sind. In der Schweiz geborene Kinder erhalten nicht automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft.