Politisches System

Die politische Macht ist in der Schweiz auf drei Ebenen aufgeteilt: Bund, Kantone (Gliedstaaten) und Gemeinden. Die Schweizerinnen und Schweizer können in Abstimmungen über politische Vorhaben entscheiden.

Föderalismus

In der Schweiz verfügen die Kantone und Gemeinden über eine grosse Eigenständigkeit, man spricht vom Föderalismus. Die 26 Kantone und über 2000 Gemeinden haben voll ausgebaute Staatsstrukturen. Der Kanton Basel-Landschaft hat eine eigene Verfassung und Regierung, ein Parlament und Gerichte. Für sehr viele staatliche Aufgaben sind die Kantone oder Gemeinden zuständig. Darum ist zum Beispiel das Schulsystem von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Während Bundesgesetze für die ganze Schweiz gelten, haben die Kantone eigene Gesetze, die nur auf dem Kantonsgebiet gelten. Auch die Gemeinden können eigene Regeln erlassen. Zur Bewältigung der Aufgaben erheben Kantone und Gemeinden wie auch der Bund Steuern.

Gewaltenteilung

Zur Verhinderung von Machtkonzentration ist die Staatsmacht in der Schweiz und in den Kantonen auf drei unabhängige Gewalten verteilt: die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (gesetzesausführende Gewalt) und die Judikative (richterliche Gewalt). Im Kanton Basel-Landschaft übernehmen folgende Behörden diese Aufgaben:

  • Legislative: Landrat (90 Mitglieder, vom Volk alle vier Jahre gewählt)
  • Exekutive: Regierungsrat (5 Mitglieder, vom Volk alle vier Jahre gewählt)
  • Judikative: Verschiedene Gerichte auf Kantonsebene sowie die Zivilkreisgerichte

Auch die Gemeinden verfügen über eine Legislative (Gemeindeversammlung oder Parlament) und eine Exekutive (Stadtrat oder Gemeinderat). Auf Bundesebene hat die Legislative zwei Kammern: National- und Ständerat. Die nationale Regierung (7 Mitglieder) heisst Bundesrat. Auch auf nationaler Ebene existieren verschiedene Gerichte. An das Bundesgericht als oberste Instanz können zum Beispiel Entscheide der kantonalen Gerichte weitergezogen werden.

Demokratische Rechte

Schweizerinnen und Schweizer haben das Stimm- und Wahlrecht. Sie wählen die politischen Gremien auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene und können sich auch selber zur Wahl stellen. Ausserdem können die Bürgerinnen und Bürger in Volksabstimmungen über politische Geschäfte in der Gemeinde, im Kanton und auf Bundesebene entscheiden (direkte Demokratie). Mit Volksinitiativen können die Bürgerinnen und Bürger auch eigene Anliegen zur Abstimmung bringen.

Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Basel-Landschaft wohnen, haben kein Stimm- und Wahlrecht. Sie können aber politische Anliegen mit Petitionen an die Behörden richten. Zudem besteht oft die Möglichkeit, sich in Kommissionen, Interessensverbänden oder Vereinen am Wohnort zu engagieren.

Grundrechte

Die obersten rechtlichen Grundsätze sind in der Schweiz in der Bundesverfassung festgehalten. Ein wichtiger Bestandteil der Bundesverfassung sind die Grundrechte, die auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beruhen. Sie schützen die menschliche Existenz (z.B. Recht auf Leben, Recht auf Hilfe in Notlagen) und schützen den Einzelnen gegen staatliche Gewalt oder Gruppen gegen Mehrheiten. Sie garantieren, dass niemand wegen seiner Herkunft, Rasse, Religion, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Ausrichtung diskriminiert wird. Opfer von rassistischer Diskriminierung erhalten im Kanton Basel-Landschaft kostenlos Unterstützung und Beratung. In der Schweiz herrscht Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.