Schweizerinnen und Schweizer haben das Stimm- und Wahlrecht. Sie wählen die politischen Gremien auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene und können sich auch selber zur Wahl stellen. Ausserdem können die Bürgerinnen und Bürger in Volksabstimmungen über politische Geschäfte in der Gemeinde, im Kanton und auf Bundesebene entscheiden (direkte Demokratie). Mit Volksinitiativen können die Bürgerinnen und Bürger auch eigene Anliegen zur Abstimmung bringen.
Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Basel-Landschaft wohnen, haben kein Stimm- und Wahlrecht. Sie können aber politische Anliegen mit Petitionen an die Behörden richten. Zudem besteht oft die Möglichkeit, sich in Kommissionen, Interessensverbänden oder Vereinen am Wohnort zu engagieren.