Haustiere

Wer Haustiere hält, muss verschiedene Regeln beachten. So dürfen manche Tierarten nicht in jeder Wohnung gehalten werden. Gemeinden können für die Hundehaltung Gebühren erheben.

Haustiere halten

Wer in einer Mietwohnung lebt, darf in jedem Fall kleine Tiere wie Meerschweinchen, Hamster, Kanarienvögel oder Fische halten. Es kann aber sein, dass das Halten von grösseren Tieren (auch Katzen oder kleine Hunde) im Mietvertrag verboten ist. Auch Tiere, die Lärm verursachen oder gefährlich sind, kann der Vermieter verbieten. Ausserdem müssen Tierhalterinnen und Tierhalter die Tierschutzgesetze beachten. So darf man beispielsweise bestimmte Tiere nicht alleine halten (zum Beispiel Hasen). Auch gibt es Mindestanforderungen an die Käfiggrösse und -ausstattung. Viele Tiere (exotische Tiere) dürfen gar nicht in die Schweiz eingeführt werden. Für andere braucht es eine spezielle Bewilligung des Veterinäramtes.

Hunde

Im Kanton Basel-Landschaft gibt es ein spezielles Hundegesetz. Darin ist festgehalten, welche Pflichten die Hundehalterinnen und -halter haben. Mehr Informationen kann der Tierarzt oder die Tierärztin erteilen.

  • Alle Hunde in der Schweiz müssen mit einem Mikrochip markiert und in einer Datenbank erfasst sein. Der Hund bekommt einen Hundeausweis (Kreditkartenformat). Dieser ist nicht identisch mit dem Heimtierausweis, den man braucht, wenn man mit dem Tier in Länder der Europäischen Union reisen möchte.
  • Hunde müssen auf der Wohngemeinde angemeldet werden. Die Gemeinden können für die Hunde Gebühren erheben. Für die Haltung jedes Hundes muss zudem eine obligatorische Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
  • Alle Hundehalterinnen und -halter müssen den Kot ihres Hundes aufnehmen und entsorgen. Wer dies nicht tut, kann eine Busse erhalten.
  • Für einige Hunderassen braucht es eine spezielle Bewilligung (z.B. Pitbull oder Rottweiler).