Todesfall

Wenn eine Person aus Ihrer Familie stirbt, müssen Sie das der Behörde melden. Wenn Sie möchten, ruft die Behörde einen Bestattungsdienst an. Der Bestattungsdienst transportiert den Leichnam zum Friedhof oder ins Ausland.

Anzeige des Todes

Wenn ein Mensch in Ihrer Familie stirbt, muss ein Arzt oder eine Ärztin eine Todesbescheinigung ausfüllen. Danach müssen Sie den Tod dem für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt melden.

Die Person stirbt im Spital, im Altersheim oder im Pflegeheim:

  • Die Leitung vom Spital oder vom Heim muss den Tod dem Zivilstandsamt melden.

Die Person stirbt an einem anderen Ort:

  • Sie als Angehörige oder Angehöriger müssen den Tod dem Zivilstandsamt melden.

Auf Wunsch kann ein Bestattungsdienst angerufen werden, der die Überführung zum Friedhof oder den Transport des Leichnams ins Ausland durchführt. Sie als Angehörige müssen die Kosten dafür bezahlen. Das zuständigen Zivilstandsamt gibt Auskunft zum Ablauf und den nötigen Dokumenten.