Anzeige des Todes
Wenn ein Mensch in Ihrer Familie stirbt, muss ein Arzt oder eine Ärztin eine Todesbescheinigung ausfüllen. Danach müssen Sie den Tod dem für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt melden.
Die Person stirbt im Spital, im Altersheim oder im Pflegeheim:
- Die Leitung vom Spital oder vom Heim muss den Tod dem Zivilstandsamt melden.
Die Person stirbt an einem anderen Ort:
- Sie als Angehörige oder Angehöriger müssen den Tod dem Zivilstandsamt melden.
Auf Wunsch kann ein Bestattungsdienst angerufen werden, der die Überführung zum Friedhof oder den Transport des Leichnams ins Ausland durchführt. Sie als Angehörige müssen die Kosten dafür bezahlen. Das zuständigen Zivilstandsamt gibt Auskunft zum Ablauf und den nötigen Dokumenten.