Steuern

Die Steuerbelastung ist in der Schweiz vom Wohnort abhängig. Die wichtigsten Steuern für Privatpersonen sind die Einkommens-, Vermögens- und Mehrwertsteuer.

Steuersystem

In der Schweiz erheben Bund, Kantone, Gemeinden und die Landeskirchen Steuern. Man unterscheidet direkte und indirekte Steuern. Die wichtigsten direkten Steuern sind die Einkommens- und Vermögenssteuer, sie müssen direkt von den steuerpflichtigen Personen bezahlt werden. Zu den indirekten Steuern zählen unter anderem die Mehrwertsteuer, die Tabaksteuer oder die Mineralölsteuer. Diese Steuern sind im Preis der Güter enthalten. Da für viele Steuern die Kantone und Gemeinden verantwortlich sind, existieren bei der Höhe der direkten Steuern zwischen den Wohnorten grosse Unterschiede. Ehepaare werden gemeinsam besteuert.

Quellensteuer

Neu zugezogenen Ausländerinnen und Ausländern wird die Einkommenssteuer direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). Die Anmeldung erledigt bei Angestellten der Arbeitgeber.

  • Die Höhe der Steuer ist abhängig vom Einkommen, vom Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden) und der Anzahl Kinder. Veränderungen muss man sofort melden.
  • Von der Quellensteuer sind zusätzlich verschiedene Abzüge möglich, zum Beispiel für Einlagen in die 3. Säule, Schuldzinsen, hohe Krankheitskosten etc..
  • Wer Vermögen hat, muss dieses angeben und die Steuern dafür separat bezahlen.
  • Ab einem Einkommen von 120'000 Franken pro Jahr muss eine Steuererklärung eingereicht werden (ordentliche Besteuerung).
  • Wer mit einer Ehepartnerin oder einem Ehepartner mit Schweizer Pass oder Niederlassungsbewilligung C verheiratet ist, muss ebenfalls eine Steuererklärung ausfüllen (ordentliche Besteuerung).

Die Kantonale Steuerverwaltung erteilt weitere Informationen zur Quellensteuer. Die Kantonale Steuerverwaltung oder die Steuerverwaltungen der Wohngemeinden helfen bei Fragen zur Versteuerung des Vermögens weiter.

Ordentliche Besteuerung

Personen mit einem Schweizer Pass oder einer Niederlassungsbewilligung C werden ordentlich besteuert (ordentliche Besteuerung). Ihnen wird die Steuer nicht vom Lohn abgezogen. Sie müssen eine Steuererklärung ausfüllen und die Steuern per Rechnung bezahlen. Im Kanton Basel-Landschaft werden die Steuern für das laufende Jahr jeweils provisorisch in Vorausrechnung gestellt. Die Veranlagung wird erst vorgenommen, sobald die Steuererklärung eingereicht worden ist. Das Ausfüllen der Steuererklärung ist auch für Schweizerinnen und Schweizer komplex. Es ist daher ratsam, sich Unterstützung zu holen, wenn man die Steuererklärung zum ersten Mal ausfüllt. Der konkrete Einreichungsort (Wohngemeinde oder kantonale Steuerverwaltung) ist vorne auf der Steuererklärung aufgedruckt.